TEILNAHMEBEDINGUNGEN


FÜR DIE GEWINNAKTION MAC FUTURE FACE DER ESTÉE LAUDER COMPANIES GMBH

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Gewinnaktion MAC Future Face ("Aktion") der Estée Lauder Companies GmbH ("ELC"), vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Veronika Rost, Domagkstraße 10, 80807 München; E-Mail: kundenservice@maccosmetics.com

Mit der Teilnahme an der Aktion erklären sich der jeweilige Teilnehmer und die jeweilige Teilnehmerin (nachfolgend einheitlich "Teilnehmer*in", wobei die Angabe Teilnehmer*in ggf. auch die Mehrzahl umfasst) mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden:

1. BEWERBUNG, TEILNAHMEZEITRAUM UND AKTIONSMODUS

1.1 Die Bewerbung um die Teilnahme an der Aktion ist in der Zeit vom 25. Oktober 2021 bis zum 6. Dezember 2021 ("Aktionszeitraum") möglich.

1.2 Bewerben kann sich jeder, der innerhalb des Aktionszeitraums (i) ein MAC Produkt kauft und (ii) ein "Selfie" in Form eines Fotos oder Videos, auf der er/sie selbst und das gekaufte MAC Produkt erkennbar sind, versehen mit dem #FUTUREFACEOFMAC

- entweder auf dem eigenen TikTok-Account oder
- auf dem eigenen Instagram-Account als In-Feed-Post oder als Instagram-Reel

hochlädt.

2. TEILNAHME AN DER AKTION, GEWINNERMITTLUNG UND BEKANNTGABE DES/DER GEWINNERS*IN

2.1 Unter allen bis zum 2. Dezember 2021, 00:00 Uhr mit dem #FUTUREFACEOFMAC hochgeladenen Fotos und Videos, die den/die Bewerber*innen mit dem im Aktionszeitraum erworbenen MAC Produkt zeigen, wählt eine interne Jury von ELC nach eigenem Ermessen insgesamt 20 Fotos und Videos aus ("Vorauswahl"). Die im Rahmen der Vorauswahl ermittelten 20 Fotos und Videos kommen in die Endrunde und nehmen an der Aktion teil.

Die 20 Fotos und Videos, die die Endrunde erreicht haben, nehmen an der Aktion teil. Sie werden am 7. Dezember 2021 von ELC auf dem MAC Future Face-Instagram-Account von MAC hochgeladen und alle Besucher und/oder Follower dieses Accounts werden aufgefordert, für das Foto oder Video, das ihnen am besten gefällt, zu voten, indem sie es liken. Das Voting ist bis zum 31. Dezember 2021 möglich. Das Foto oder Video, das mit Ablauf des 31. Dezembers die meisten Likes erhalten hat, ist das Gewinnerfoto oder -video. Der/die Teilnehmer*in den/die das Foto oder Video zeigt, hat gewonnen, sofern er/sie alle weiteren Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Sollte ELC im Anschluss an die Gewinnermittlung feststellen, dass der/die ermittelte Teilnehmer*in, gleich aus welchem Grund, nicht gewinnberechtigt ist, ist das Foto oder Video mit den zweitmeisten Likes das Gewinnerfoto oder -video, sofern diese/r Teilnehmer*in all weiteren Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Dieses Verfahren wiederholt ELC erforderlichenfalls in absteigender Reihenfolge der Likes, die auf die Fotos oder Videos entfallen, bis ein/e Teilnehmer*in alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

2.2 Der/die Gewinner*in wird innerhalb von zehn Tagen nach der Gewinnermittlung, inkl. Überprüfung des Vorliegens der weiteren Teilnahme- und Gewinnvoraussetzungen, über den MAC Future Face-Instagram-Account von MAC veröffentlicht. Der/die Gewinner*in wird zusätzlich individuell über den angegebenen Kontaktweg (z.B. Instagram-Message, E-Mail) von ELC benachrichtigt.

2.3 Der/die Gewinner*in wird mit dem Namen sowie dem Foto oder Video öffentlich gemacht, mit dem er/sie an der Aktion teilgenommen hat (z.B. Instagram-Name, Vor- und Nachname).

3. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN UND – BERECHTIGUNG SOWIE GEWINNBERECHTIGUNG

3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren.

3.2 Jede/r Teilnehmer*in kann sich pro Kauf eines MAC Produktes innerhalb des Aktionszeitraums einmal um die Teilnahme bewerben; bei dem Kauf von mehreren MAC Produkten innerhalb des Aktionszeitraums ist eine Mehrfachbewerbung zulässig.

ELC ist berechtigt, einen Nachweis zu verlangen, dass das MAC Produkt, mit dem der/die Teilnehmer*n sich beworben hat, im Aktionszeitraum gekauft wurde und hierfür die Vorlage des Kassenbons (beim Kauf in einem Store) oder der Rechnung (bei einem Online-Kauf) zu verlangen.

3.3 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen und Berater*innen von ELC sowie der mit ELC verbundenen Unternehmen (gemäß § 15 AktG). Ferner ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Mitarbeiter*innen von etwaigen Kooperationspartnern, mit denen ELC die jeweilige Aktion durchführt.

3.4 Gewinnberechtigt ist jede teilnahmeberechtigte Person, die die Teilnahmebedingungen eingehalten, die für die Durchführung der Aktion erforderlichen Angaben gemacht sowie seinen/ihren Wohnsitz in Deutschland oder Österreich hat.

4. AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME

ELC ist berechtigt, Teilnehmer*in bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen.

5. GEWINN

Die/der Gewinner*in erhält von ELC ein Angebot zum Abschluss eines Model-Vertrages. Gegenstand des Vertrages ist, dass die/der Gewinner*in das Gesicht einer zukünftigen Kampagne für die Bewerbung eines MAC Produktes sein wird und hierzu das Modell sein darf. Kosten für die Anreise zum Produktionsort für das Shooting sowie soweit erforderlich Unterkunft und Verpflegung übernimmt ELC. Der/die Gewinner*in erhält weder für die Mitwirkung an der Produktion der Kampagnen-Materialien (z.B. Fotos, Videos) noch für die Nutzung der Kampagnen-Materialien, insbesondere zu Werbezwecken, eine Vergütung. Das Shooting für die Kampagne ist für das erste Halbjahr 2022 geplant.

6. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG

6.1 Mit der Bewerbung um die Teilnahme an der Aktion erklären der/die Bewerber*in und der/die Teilnehmer*in, dass sie das Foto und/oder Video selbst angefertigt haben ("Selfie"). Sie erklären sich damit einverstanden, dass sein/ihr Name und Foto oder Video, von ELC für die Durchführung der Aktion und die Teilnahme und die Gewinnermittlung gespeichert und im Rahmen der Teilnahme und des Gewinnermittlungsprozesses von ELC nochmals über den MAC Future Face-Instagram-Account hochgeladen werden (vgl. oben Ziffer 2.1). Er/sie erklärt sich ferner einverstanden, dass sein/ihr Name und Foto oder Video im Gewinnfall wie vorstehend beschrieben (vgl. Ziffer 2.2) veröffentlicht werden. Insbesondere gilt:

6.1.1 Der/die Teilnehmer*in räumt ELC unwiderruflich ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie unentgeltliches Nutzungsrecht an dem Foto oder Video für den Zweck der Durchführung der Aktion, inkl. der Gewinnermittlung und -bekanntgabe, ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, das Foto oder Video zu vervielfältigen (§ 16 UrhG), zu verbreiten (§ 17 UrhG) und zugänglich zu machen (§ 19a UrhG) sowie das Recht, das Foto zu Veröffentlichungszwecken zu bearbeiten (§ 23 UrhG) und mit Kennungen zu versehen. Der/die Teilnehmer*in garantiert, dass er/sie ausschließliche/r Inhaber*in der vorstehenden Rechte ist und keine Verfügungen getroffen hat, die der vorstehenden Rechtseinräumung zuwiderlaufen.

6.1.2 Der/die Teilnehmer*in garantiert ferner, dass auf dem Foto oder Video keine weiteren Personen erkennbar sind, die nicht zuvor in die Veröffentlichung des Fotos zu dem Zweck eingewilligt haben.

6.2 Der/die Teilnehmer*in garantiert, dass die von ihm/ihr hochgeladenen Fotos oder Videos keine Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte verletzt.

6.2.1 Der/die Teilnehmer*in stellt ELC von allen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte aufgrund der Verwendung des Fotos oder Videos zu dem Zweck gegenüber ELC geltend machen.

7. DATENSCHUTZINFORMATION

ELC verarbeitet die personenbezogenen Daten, die der/die Bewerber*in und Teilnehmer*in bei der Bewerbung um die Teilnahme an der Aktion angibt (Name und/oder Instagram-Name; Informationen zur Kontaktaufnahme, z.B. E-Mail, Instagram-Message, etc.; Foto oder Video das ihn/sie zeigt, ggf. weitere Angaben, die der/die Teilnehmer*in freiwillig macht; im Falle der Auswahl als Gewinnerfoto und Teilnahme an der Aktion zusätzlich: Geburtsdatum, Anschrift), ausschließlich um die Bewerbung um die Teilnahme und die Teilnahme an der Aktion zu ermöglichen sowie die Aktion durchzuführen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmer*innendaten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (Vertragsdurchführung).

Sofern der/die Teilnehmer/in seine/ihre personenbezogenen Daten, die für die Teilnahme an und Durchführung der Aktion erforderlich sind, nicht angibt, kann er/sie an der jeweiligen Aktion nicht teilnehmen und/oder den Gewinn nicht antreten.

ELC löscht die personenbezogenen Daten der Teilnehmer*in zwei Monate nach Durchführung der Aktion. Die personenbezogenen Daten des/der Gewinners*in löscht ELC nur dann, wenn keine anderweitigen Aufbewahrungspflichten bestehen. Anderenfalls löscht ELC die personenbezogenen Daten des/der Gewinners*in nach Ablauf der entsprechenden Aufbewahrungspflichten.

Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Betroffenenrechten, finden sich in der Datenschutzinformation

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

ELC ist stets bemüht, die Teilnahmebedingungen vor und während der Dauer einer Aktion abrufbar zu halten. ELC haftet jedoch nicht für technisch bedingte Fehler.

9. AUSSCHLUSS DES RECHTSWEGS

Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Oktober 2021. Copyright © Make-Up Art Cosmetics Inc. Alle weltweiten Rechte vorbehalten.